Mission

Der Film will den Konsumenten informieren, mit Wissen zum Thema ausstatten, seine Wachsamkeit schärfen, ihn zu mündigem Verhalten ermuntern, und um ihn zum Widerstand gegen Fremdbestimmung aufzurufen.

Heatball

EU - VERORDNUNG Nr. 244/2009

eu-verordnungSeit dem 1.9.2009 sind die Lampen der Energieeffizienzklassen F und G nicht mehr zugelassen. Lampen mit 100 Watt oder mehr Leistung müssen sogar die Energieeffizienzklasse C erreichen, um weiter angeboten zu werden. Alle mattierten Lampen sind mit diesem Stichtag verboten.
Seit dem 1.9.2010 müssen zusätzlich auch marktverfügbare 75-Watt-Lanmpen mindestens die Energieeffizienzklasse C, alle anderen mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen.
Von 1.9.2011 an gilt auch für 60-Watt-Lampen: mindestens Energieeffizienzklasse C. Alle restlichen müssen mindestens mit der Energieeffizienzklasse E ausgezeichnet sein, um weiter angeboten zu werden.
Vom 1.9.2012 an gilt: Es dürfen nur noch Lampen der Energieeffizienzklasse C in Verkehr gebracht werden. Da momentan keine Glühlampe diese Klasse erreicht, werden zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich keine herkömmlichen Glühlampen mehr zu kaufen sein.
vom 1.6.2016 an dürfen auch nur noch besonders energieeffiziente Halogenlampen vertrieben werden.
Hier die komplette VERORDNUNG (EG) Nr. 244/2009 DER EU-KOMMISSION

Der EU-Bürger wird nicht gefragt

Die EU beschließt am 17.Februar 2009 das Ende der Glühbirne und zugleich den Zwang zum Umstieg auf effizientere Sparlampen. Die Entscheidung wurde von Umweltverbänden und Industrievertretern abgesegnet und lief direkt am Parlament – und somit über die Köpfe von Millionen Europäern hinweg. Und das alles im Namen des Klimaschutzes. Die Zwangseinführung von Energiesparlampen und das Erlöschen der über 100 Jahre alten Glühbirne ist der weitestgehende Eingriff in die Privatsphäre, die die EU-Bürokratie je per Dekret durchgesetzt hat.